Brauchen Sie eine Baugenehmigung?
In Bremen wie in Niedersachsen gibt es für einen Bauantrag drei verschiedene Verfahren. Im einfachsten Falle genügt es den Bauantrag einzureichen.
Darüber, welches Verfahren für Sie in Frage kommt berate ich Sie gerne.
Haben Sie Interesse?
Rufen Sie mich an unter 0421 52 57 370 oder schicken Sie mir eine Mail.
Für einfache kleinere Bauvorhaben brauchen Sie keine Baugenehmigung. Diese sog. „Verfahrensfreien Bauvorhaben“ sind in der Bremer Landesbauordnung (§ 61) aufgelistet.(In Niedersachsen findet man Entsprechendes in § 60).
Beispielsweise ist für ein Dachflächenfenster keine Genehmigung erforderlich.
Für ein Dachgaube oder ein Dachloggia brauchen Sie jedoch schon einen Bauantrag.
Auch bei verfahrensfreien Bauten müssen Vorschriften eingehalten werden.
Ich erstelle Ihnen den nötigen Bauantrag zum Beispiel für
- Nutzungsänderungen (Gewerbe/Büro zu Wohnraum oder bei Wechsel eines Gewerbes)
- Erweiterungen (Aufstockungen, Anbauten)
Für Dachausbauten sind Genehmigungen in Bremen nur ab Gebäudeklasse 3 nötig, in Niedersachsen, wenn eine eigenständige Wohnung entsteht. Vorschriften, Brandschutz, Schallschutz und Statik, sind selbstverständlich auch ohne Baugenehmigung einzuhalten. Auch hierüber berate ich Sie.
Auch nachträgliche Genehmigungen sind oft problemlos möglich.
Sollten baurechtliche Regelungen Ihrem Vorhaben entgegenstehen, kann ich mit Ihnen Ausnahmen oder Befreiungen beantragen und übernehme die Verhandlungen und Abstimmungen mit den Behörden.
Als Architekt berate ich Sie als Bauherrin oder Bauherr unabhängig und vertrete alleine Ihre Interessen. Ich stehe Ihnen als hoch qualifizierter Fachmann mit Rat und Tat zur Seite und erledige alle Arbeiten für Sie. Die letzte Entscheidung treffen dabei immer Sie selbst.
Verfahrensfreie Bauvorhaben können Sie für Bremen hier nachlesen, und für Niedersachsen diesem Link entnehmen.